Autoversicherungen und Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung deckt das Risiko von Personen- und Sachschäden ab und ist die einzige Autoversicherung, die vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Jedoch gibt es noch zusätzliche Formen der Autoversicherung auf freiwilliger Basis, z.B. die Teil- und Vollkaskoversicherung, die zusätzliche Schadensursachen abdeckt (beispielsweise durch Wild, Vandalismus, Klima etc.).
Die Beiträge zur Autoversicherung gestalten sich je nach Fahrzeughalter unterschiedlich, da sie sich aus Gegebenheiten wie Fahrpraxis, Alter des Fahrers, Schadensfreiheitsklassen sowie Typ- und Regionalklassen zusammensetzen.
Um eine Autoversicherung fristgerecht zu kündigen, sollte das Kündigungsschreiben bis spätestens vier Wochen vor Ende eines Kalenderjahres bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Außerordentliche Kündigungen sind möglich bei Beitragserhöhungen sowie nach der Schadensbegleichung sowie An- und Abmeldung. Es sollte bis spätestens vier Wochen, nachdem die Autoversicherung die Änderungen bekanntgegeben hat, gekündigt werden.
Vor einer Kündigung sollten Fahrzeughalter auf jeden Fall einen Vergleich der Autoversicherungen anstrengen. So lassen sich problemlos 180 Tarife gegenüberstellen und bis zu 800 Euro jährlich sparen.

