Stichtag zur Kündigung der KFZ-Versicherung ist der 30. November
Mit Stichtag zur Kündigung zum 30. November endet für viele herkömmliche KFZ-Versicherungsverträge die Möglichkeit der Kündigung bzw. des Wechsels zu einem oftmals günstigeren Versicherer.
Wenn die Beitragsrechnung für das Folgejahr im Briefkasten landet, ist es in den meisten Fällen höchste Zeit, sich mit den Tarifen anderer Versicherer auseinanderzusetzen und herauszufinden, ob eventuelles Sparpotenzial vorhanden ist. In den allermeisten Fällen kann durch einen KFZ-Versicherungswechsel gespart werden, sodass sich dieser empfiehlt. Mit dem objektiven Tarifvergleich lassen sich die günstigsten Angebote in wenigen Minuten ausfindig machen und somit nutzen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Stichtag zur Kündigung noch nicht vorüber ist. Aufgrund der einmonatigen Kündigungsfrist ist der letzte Zeitpunkt vor Eintritt des neuen Versicherungszeitraums der 30. November. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Vorversicherer in der neuen Beitragsrechnung die Preise erhöht hat. In diesem Fall steht Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist zu. Hieraus ergibt sich ein Stichtag zur Kündigung zum 31. Dezember des Vorjahres. Im Wesentlichen sollte der Stichtag zur Kündigung nicht ohne Not als Kündigungsdatum gelten. Eine KFZ-Versicherungskündigung empfiehlt sich so früh wie möglich, wenn man weiß, dass man zu einem anderen Anbieter wechseln bzw. durch einen Wechsel sparen möchte.
Wer eine Kündigung vor dem Stichtag mit etwa zwei Wochen Vorlaufzeit absendet, hat die Möglichkeit, diese bei ausbleibender Kündigungsbestätigung nochmals abzuschicken. Nur so kann sichergestellt werden, dass dem Wechsel nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich nichts im Wege steht und man nach dem Stichtag der Kündigung direkt von der Ersparnis durch den neuen Versicherer profitieren kann.
Beachten Sie den Stichtag zur Kündigung und kündigen Sie rechtzeitig die Vorversicherung, um den Wechsel zu einem neuen günstigeren Tarif zu gewährleisten.

